Behandlungsvertrag

  • Ich wünsche die Durchführung einer privatärztlichen Behandlung für die eine Rechnungsstellung auf Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt.
  • Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Erstattung des vereinbarten Honorars durch die Krankenversicherung nicht erfolgt.
  • Auch ggf. notwendige Nachsorgebehandlungen (Kontrolluntersuchung, Verbandwechseln o.ä.) werden privatärztlich abgerechnet. 
  • Ich wurde aufgeklärt, dass der Eingriff medizinisch nicht erforderlich ist und auf meinen ausdrücklichen Wunsch erfolgt. 
  • Über Art und Umfang der fachärztlichen Leistung wurde ich ausführlich informiert. 
  • Über mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen wurde ich unterrichtet. 
  • Ich bin einverstanden, dass ggf. eine fotografische Dokumentation im Rahmen der Behandlung angefertigt und 
    gespeichert wird. 
  • Ich habe diese Informationen gelesen und verstanden. Durch das persönliche Gespräch mit der Ärztin fühle ich 
    mich ausführlich informiert und aufgeklärt. 
  • Ich habe ein Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.         

Delitzsch, den ......................................................

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Unterschri
ft Patient/Erziehungsberechtigte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich 

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arzt und dem Patienten. 

2) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person (gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen dieses Behandlungsvertrages entsprechend. 


 Ärztliche Dokumentation und Datenschutz 
3) Die ärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkartei, Untersuchungsbefunde und andere Aufzeichnungen, sind Eigentum der Ärztin. 

4) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§ 630 g BGB) Anspruch auf Einsichtnahme in seine Patientenakte. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht grundsätzlich nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden. 

5) Die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, an den Patienten oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person möglich, soweit nicht überwiegend Interessen der Ärztin entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. 
6) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. 

7) Der Patient willigt mit Abschluss des Behandlungsvertrages unter Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der ärztlichen Information und Rechnungsstellung an für die Durchführung labormedizinischer oder pathologisch-anatomischer Leistungen beauftragten Arzte ein. Er erklärt sich mit Abschluss des Behandlungsvertrages ausdrücklich mit der Beauftragung dieser Ärzte für medizinisch notwendige Untersuchungen einverstanden und willigt in die Bezahlung der dadurch entstehenden Honorare ein. 

8) Der Patient willigt mit Abschluss des Behandlungsvertrages ausdrücklich darin ein, zu Informations-, Termin- und medizinischen Zwecken von der Praxis schriftlich, telefonisch oder per SMS oder E-Mail kontaktiert zu werden. 


Honorar 
9) Eine Beratung, speziell zu Ästhetischer Medizin, stellt eine kostenpflichtige ärztliche Leistung dar und wird dem Patienten berechnet. 
10) Leistungen der Ästhetischen nicht-operativen Medizin (z.B. Faltenbehandlung, Needling, usw.) sind direkt im Anschluss der Behandlung gegen Rechnung in bar oder EC/Kredit-Karte zu begleichen. 
11) Der Kostenvoranschlag für die ärztlichen Honorare folgt GOA_. Die endgültigen Honorarkosten können hiervon abweichen, wenn Leistungen im Laufe der Behandlung zusätzlich oder nicht erbracht wurden. Die privataärztliche Honorarrechnung wird vor der Behandlung verbindlich vereinbart. 


 Termin und Terminabsage 
12) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Arztpraxis mindestens 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. 
13) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, zahlt er an die Ärztin ein Ausfallhonorar in Höhe von 15 % des Kostenvoranschlags, mindestens jedoch 35,- Euro. 
14) Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. 
15) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass der Ärztin kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist. 


Zahlungsregelungen 
16) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig. 

17) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem 
Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Arzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung können zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet werden. 


 Abtretungsverbot 
19) Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit die Ärztin dieser nicht vorher zustimmt.